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Allgemeine Geschäftsbedingungen der geonit GmbH


1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmen (§ 14 BGB), juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlichen Sondervermögen. Nachstehende allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und künftigen Lieferungen und Leistungen, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich abgeändert oder ausgeschlossen werden. Die in Katalogen, Prospekten, Rundschreiben Anzeigen, Preislisten und unserer Internetseite gemachten Angaben über Gewichte, Maße, Leistungen, Abbildungen, Preise und Lieferfristen sind nur Richtwerte und können Änderungen unterliegen. Sie werden nur dann verbindlich, wenn sie im Vertrag, der Bestellbestätigung oder der Geschäftskorrespondenz von der geonit GmbH ausdrücklich zugesichert werden. Sonst geltend die am Tag der Lieferung zutreffenden Daten. Unsere Geschäftsbedingungen liegen und hängen in unseren Geschäftsräumen aus und können unter www.geonit.com/pdf/AGB.pdf heruntergeladen werden. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

2. Angebot, Vertragsabschluß

Alle Angebote der geonit GmbH sind in Preis, Menge und Lieferzeit freibleibend und unverbindlich. Die Bestellung ist ein bindendes Angebot. Wir sind berechtigt dieses Angebot innerhalb von zwei Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung anzunehmen oder dem Besteller innerhalb dieser Frist die bestellte Ware zuzusenden. Die Bestätigung des Zugangs einer Bestellung stellt noch keine Vertragsannahme dar. Tritt der Vertragspartner von einem bereits mit der geonit GmbH geschlossenen Vertag zurück, so dürfen 15 - 25% des Vertragswertes als Kostenentschädigung dem Vertragspartner in Rechnung gestellt werden. Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, dass wir mit unserem Zulieferer ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen haben und die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist.

3. Preise und Zahlung

Sämtliche Preise gelten zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Sie sind freibleibend und werden den Marktgegebenheiten laufend angepasst. Sofern nicht anderes vereinbart, verstehen sich die Preise der geonit GmbH ab Lager Bad Kreuznach, ausschließlich Verpackungs- und Versandkosten. Diese werden gesondert in Rechnung gestellt. Nimmt der Besteller die bestellte Ware nicht bis zu dem in der Auftragsbestätigung genannten Termin ab, so gelten die Preise des Liefertages. Zahlungen sind bei Aushändigung oder Übersendung der Rechnung oder einer anderen Abrechnungsgrundlage, sofern nichts anderes vereinbart wird, ohne Abzug fällig. Verzug tritt mit Ablauf von 14 Kalendertagen nach Erhalt der Rechnung ein. Ausgenommen sind Lieferungen von Hard- und Software sowie Dienstleistungen. Diese sind sofort und ohne Abzug zahlbar. Neukunden erhalten die Ware gegen Vorauszahlung. Bei Zahlungsverzug kann die geonit GmbH Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz p.a. in Rechnung stellen. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Bei Zahlungsverzug mit einer Rechnung werden alle offenen Rechnungen zur Zahlung fällig, ferner entfallen etwa bewilligte Rabatte, Boni und andere Zahlungserleichterungen. Nach Verzugseintritt wird für jede Mahnung eine pauschale Mahngebühr von bis zu EUR 6,00 in Rechnung gestellt. Dem Kunden bleibt vorbehalten einen niedrigen Verzugsschaden nachzuweisen. Unser Recht stattdessen die gesetzliche Verzugspauschale nach § 288 Abs. 5 BGB zu verlangen, bleibt unberührt. Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder durch uns anerkannt wurden. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

4. Lieferung und Leistungszeit

Wir bemühen uns, Lieferfristen einzuhalten, jedoch sind Angaben über Lieferzeiten unverbindlich, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt. Die Lieferung unserer Artikel erfolgt nur nach Deutschland. Alle Lieferungen erfolgen auf dem günstigsten Versandweg. Es gelten die aktuellen Verpackungs- und Versandkosten. Mehrkosten für Eilsendungen oder Zwischendurch-Lieferungen erfolgen per Paketdienst (TNT, UPS-Express usw.) und gehen zu Lasten des Auftraggebers. Sonderregelungen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung. Arbeitskämpfe, Verkehrsstörungen und höhere Gewalt befreien die geonit GmbH für die Dauer der Auswirkungen von der Lieferpflicht. Die geonit GmbH kann in derartigen Fällen wegen des nicht erfüllten Teiles vom Vertrag zurücktreten, Schadensersatzansprüche stehen dem Besteller hiernach nicht zu. Beruht ein Lieferverzug oder die Unmöglichkeit einer Lieferung nicht auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Vertragsverletzung, so ist der Ersatz eines unmittelbaren oder mittelbaren Schadens ausgeschlossen. Wir sind zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt. Der Besteller ist zum Rücktritt vom Vertrag wegen Nichteinhaltung der Lieferfrist erst dann berechtigt, wenn er der geonit GmbH durch eingeschriebenen Brief eine Nachfrist von mindesten 4 Wochen gesetzt hat, es sei denn, dass die geonit GmbH einen festen Termin ausdrücklich schriftlich bestätigt hat.

5. Gefahrenübergang

Mit Abgabe zum Versand geht die Gefahr auf den Besteller über. Dasselbe gilt für die Gefahr der verzögerten Lieferungen. Dies gilt unabhängig davon, wer die Frachtkosten trägt. Wird Abholung durch den Besteller vereinbart, geht die Gefahr mit Anzeige der Bereitstellung der Ware über. Bei Sendungen des Bestellers an die geonit GmbH trägt der Besteller jedes Risiko, insbesondere das Transportrisiko, bis zum Eintreffen der Ware bei der geonit GmbH. Nimmt der Kunde die verkauften Waren nicht ab, so ist die geonit GmbH berechtigt, wahlweise auf Abnahme zu bestehen oder einen angemessenen Schaden- und Aufwendungsersatz zu verlangen, es sei denn der Kunde weist nach, dass ein Schaden nicht oder in geringere Höhe entstanden ist. Für die Dauer des Annahmeverzuges des Kunden ist die geonit GmbH berechtigt, die Liefergegenstände auf Gefahr und Kosten des Kunden bei sich, bei einer Spedition oder einem Lagerhalter einzulagern. Während der Dauer des Annahmeverzuges hat der Kunde die hierdurch entstehenden Transport- und Lagerkosten zu ersetzen. Die Entschädigung mindert sich in dem Maße, wie der Kunde nachweist, dass Aufwendungen oder ein Schaden nicht entstanden sind.

6. Gewährleistung, und Mängelrüge

Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Übergabe der Ware. Beanstandungen wegen offensichtlicher Sachmängel, Falschlieferungen, Mengenabweichungen und wegen des Fehlens einer vertraglich vereinbarten Beschaffenheit sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 7 Tagen schriftlich geltend zu machen. Der Besteller hat die Lieferung hierauf sofort zu überprüfen. Geht innerhalb der Frist keine Mängelanzeige bei uns ein, gilt die Ware als genehmigt, es sei denn der Mangel war nicht erkennbar. Später entdeckte Mängel sind ebenfalls unverzüglich der geonit GmbH schriftlich anzuzeigen; anderenfalls gilt die Ware auch im Hinblick auf diese Mängel als genehmigt. Für gebrauchte Gegenstände wird die Gewährleistung ausgeschlossen. Gewährleistungsansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Verschleiß, sowie bei Verschleißteilen wie Druckköpfen, Farbbändern, Tonermaterialien und weiteren Verschleißmaterialien. Ebenso bestehen keine Mängelansprüche bei fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, Schäden durch höhere Gewalt, übermäßiger Beanspruchung und ungeeigneter Betriebsmittel. Werden vom Besteller oder Dritten unsachgemäße Instandsetzungsarbeiten oder Änderungen vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche. Mängel eines Teiles der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, dass allein der mängelfreie Teil der Lieferung für den Besteller nicht verwendbar ist. Bei berechtigter Beanstandung von Mängeln kann der Besteller Lieferung einer mangelfreien Sache oder Nachbesserung verlangen. Die geonit GmbH kann dies verweigern, wenn die gewählte Art der Nacherfüllung mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden ist. Die Reklamationsware ist freigemacht an die geonit GmbH zurückzusenden. Unfreie Sendungen werden nicht angenommen. Schlagen Nachbesserung oder Ersatzlieferung nach angemessener Frist fehl, kann der Besteller wahlweise Minderung des Kaufpreises oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Die Frist zur Nacherfüllung beträgt mindestens 2 Wochen. Nachbesserung und Ersatzlieferung sind fehlgeschlagen, wenn drei Versuche zur Behebung des Mangels nicht zum Erfolg geführt haben. Alle Materialien werden unter Vorbehalt geliefert, dass der Kunde selbst Vorversuche macht und entscheidet, ob diese für seinen Einsatzzweck geeignet sind. Im Übrigen gelten die auf den techn. Datenblättern unserer Hersteller vermerkten Gewährleistungen und Garantiebestimmungen, sowie Ersatzleistungsansprüche bei nachweislich fehlerhaft geliefertem Material. Als Beschaffenheit der Ware gilt grundsätzlich nur die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des Herstellers stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangaben der Ware dar. Schadenersatzansprüche des Bestellers gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen. Das gleich gilt für Ansprüche auf Aufwendungsersatz. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht: - soweit ein Haftungsausschluss oder eine Haftungsbeschränkung gesetzlich untersagt ist (z.B. bei Produkthaftung); - in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit; - wegen der Verletzung des Lebens des Körpers oder der Gesundheit, - wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, es sei denn der Vertragszweck wird nach Art und Auswirkung der Verletzung nicht gefährdet. Der Schadenersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder eine Haftung wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit besteht. Eine Be- oder Weiterverarbeitung der von der geonit GmbH gelieferten Ware führt zum Erlöschen der Gewährleistungsrechte, sofern nicht ein Mangel an der gelieferten Ware vorliegt, der bereits vor Gefahrübergang vorgelegten hat und nicht der durch die Be- oder Weiterverarbeitung verursacht wurde. Die Gewährleistungsrechte erlöschen, wenn die Be- oder Weiterverarbeitung durch den Besteller oder sonstige Dritte nicht fachgerecht erfolgt ist. Erhält der Kunde eine mangelhafte Montageeinleitung, sind wir lediglich zur Lieferung einer mangelfreien Montageeinleitung verpflichtet und dies auch nur dann, wenn der Mangel der Montageanleitung der ordnungsgemäßen Montage entgegensteht. Die geonit GmbH gewährt selbst keine Garantien. Für die Herstellergarantien gelten die jeweiligen Garantiebedingungen des Herstellers.

7. Eigentumsvorbehalt

Die geonit GmbH behält sich das Eigentum an den gelieferten Waren vor, solange ihr noch Forderungen aus älteren, gegenwärtigen und künftigen Geschäftsverbindungen mit dem Besteller zustehen. Wir bleiben Eigentümer des Liefergegenstandes. Verpfändungen und Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere Pfändungen, wird der Besteller auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen, damit wir unsere Eigentümerrechte durchsetzen können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Besteller. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers – insbesondere bei Zahlungsverzug – sind wir nach vorheriger Mahnung berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Bestellers zurückzunehmen und ggf. Abtretung der Herausgabeansprüche des Bestellers gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme, sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag. Die geonit GmbH wird den gewöhnlichen Verkaufswert der Sache im Zeitpunkt der Wegnahme mit dem noch offenen Kaufpreis verrechnen. Der Besteller ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Müssen Wartungs- und Inspektionsarbeiten durchgeführt werden, hat der Besteller diese auf eigene Kosten rechtzeitig durchzuführen. Eine Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Besteller wird stets für uns vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Werts der Kaufsache zu der anderen vermischten Sache im Zeitpunkt der Vermischung. Ist die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen, so hat der Besteller uns anteilmäßig Miteigentum zu übertragen. Der Besteller ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (z. B. Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen tritt der Besteller bereits jetzt sicherheitshalber in vollem Umfang an uns ab. Wir ermächtigen den Besteller widerruflich, die an uns abgetretenen Forderungen auf unsere Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Mit Zahlungseinstellung, Beantragung, Eröffnung oder Abweisung des Insolvenzverfahrens, sowie bei Scheck- oder Wechselprotest erlöschen das Recht zu Veräußerung- und Verarbeitung, sowie die Befugnis zum Einzug abgetretener Forderungen. In diesen Fällen ist der Besteller verpflichtet, unverzüglich über die Vorbehaltsware, sowie Forderungsabtretungen Rechnung zu legen und Auskunft zu erteilen.

8. Warenrücknahmen

Rücksendungen können nur nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung und gegen Berechnung der Bearbeitungskosten erfolgen. Für kundenspezifische Bestellungen, Sonderanfertigungen und Zuschnitte von Folien bzw. Kunststoffplatten ist die Rücknahme ausgeschlossen.

9. Serviceleistungen

Sämtliche Serviceleistungen der geonit GmbH, z. B. Aufstellung von Geräten, Wartung, und Reparaturen, erfolgen ausschließlich nach den folgenden Bedingungen: Der Umfang der Leistungspflicht der geonit GmbH bestimmt sich nach dem von ihr bestätigten Auftrag sowie den Servicevorschriften der jeweiligen Hersteller. Der Besteller hat alle Vorkehrungen zu treffen, die für den ungehinderten Beginn und die zügige Durchführung der Leistungen der geonit GmbH erforderlich sind. Die Preise für die Serviceleistungen der geonit GmbH bestimmen sich nach der jeweils gültigen Preisliste. Kostenvoranschläge können ohne vorherige Benachrichtigung des Bestellern um bis zu 15 % überschritten werden. Kostenvoranschläge, die auf Wunsch eines Bestellers erbracht werden, sind dann als gesonderte Leistung der geonit GmbH abrechnungsfähig, wenn der Besteller sich letztlich nicht zur Vergabe eines Reparaturauftrages an die geonit GmbH entschließen sollte. Die Leistung der geonit GmbH gilt als abgenommen, wenn das betreffende Gerät nach Durchführung der Leistung dem Besteller funktionsfähig zum Betrieb übergeben wird und dieser die Möglichkeit hatte, sich von der Funktionsfähigkeit zu überzeugen. Für die Haftung für Schäden aus Serviceleistungen gilt Ziffer 6 entsprechend.

10. Hard- u. Software sowie sonstige Geräte

Die geonit GmbH übernimmt keine Gewähr dafür, dass Software oder Geräte den Anforderungen des Käufers genügen oder für bestimmte Arbeiten geeignet sind. Es wird keine Gewähr für die Verträglichkeit gelieferter Hard- oder Software mit bereits vorhandenen Programmen oder Geräten übernommen. Gelieferte Komplettsysteme sind vom Hersteller oder von der geonit GmbH auf Verträglichkeit bezüglich der aufgespielten Programme mit der Hardware oder Geräten geprüft worden. Sollten Probleme mit Programmen oder Hardware entstehen, die der Käufer nachträglich installiert, so wird hierfür oder für daraus entstehende Schäden oder Datenverluste keine Haftung übernommen. In Ergänzung hierzu gelten die jeweiligen beiliegenden Lizenzbedingungen der Softwarehersteller. Diese werden durch Öffnung der versiegelten Verpackungen anerkannt. Ein nachträglicher Umtausch ist, wenn nicht anders schriftlich vereinbart, nicht möglich. Der Kunde ist für die Sicherung seiner Daten verantwortlich. Kommt es durch unser Verschulden zu einem Datenverlust haften wir daher nur in Höhe der Kosten die bei ordnungsgemäßer Sicherung der Daten durch den Kunden entstanden wären, insbesondere die Kosten der Vervielfältigung der Daten von den vom Kunden zu erstellenden Sicherheitskopien und für die Wiederherstellung der Daten, die auch bei einer ordnungsgemäß erfolgten Sicherung der Daten verloren gegangen wären.

11. Sonstiges

Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand und für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Bad Kreuznach. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für Änderungen dieser Schriftformklausel. Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Regelung eine Solche gesetzlich zulässige Regelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt, bzw. diese Lücke ausfüllt. Die geonit GmbH wird die Daten des Bestellers - soweit geschäftsnotwendig und im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes zulässig (§ 26 BDSG) EDV-mäßig speichern und verarbeiten.

Bad Kreuznach, den 01.02.2024

© geonit GmbH 02/2024

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